Hundeabgaben und Hundemarke

Der/Die HundehalterIn hat laut Landessicherheitsgesetz einen über zwölf Wochen alten Hund binnen einer Woche ab Beginn der Haltung der Gemeinde zu melden Der Meldung sind ein Sachkundenachweis und ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung anzuschließen. Nach erfolgter Anmeldung erhält der/die HundehalterIn eine Hundemarke der Marktgemeinde. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Zuständig