Als Leiter des inneren Dienstes und Dienstvorgesetzter aller Gemeindebediensteten ist der Amtsleiter für die ordnungsgemäße Verwaltung und Führung der Gemeindegeschäfte durch das Gemeindeamt verantwortlich.
Zu den Aufgaben zählt insbesondere die Organisation der personellen Mittel, die Organisation der Sachmittel, die Organisation des Geschäftsganges und die Überwachung der Gesetzmäßigkeit des Geschäftsganges.