Unterkunftsregister der Marktgemeinde Schwarzach im Pongau

                                 

Das Unterkunftsregister der Marktgemeinde Schwarzach im Pongau beinhaltet die Registrierungsnummern mit alle Daten der Unterkunftgeber*innen sowie der Unterkünfte und wird von der Marktgemeinde geführt.

Jede Unterkunftgeberin und jeder Unterkunftgeber muss die Zurverfügungstellung einer Unterkunft (gemäß § 1 Abs. 3 des Salzburger Nächtigungsabgabengesetz 2020) anzeigen. Für jede zur Verfügung gestellte Unterkunft wird ein Abgabekonto und eine damit verbundene Registernummer angelegt. Für jede Unterkunft mit eigenständiger Adresse wird eine eigene Registernummer vergeben. Als eigenständige Adresse gilt auch eine unterschiedliche Tür- bzw Topnummer bei gleicher Hausnummer. Die vergebene Registernummer wird der Unterkunftgeber*in mitgeteilt. Wird die Unterkunft bei einer Online-Platform angeboten, so ist die Registernummer dort anzugeben. Für bereits bestehende Abgabekonten wurden den Unterkunftgeber*innen die jeweiligen Registernummern mitgeteilt.

Gesetzliche Grundlage
 Die gesetzliche Grundlage des Unterkunftsregisters bilden § 9 des Salzburger Nächtigungsgesetzes 2020 und die Unterkunftsregisterverordnung der Salzburger Landesregierung im LGBl Nr. 88/2020.

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